Seit mehr als hundert Jahren!

  • 1868: In Dresden entsteht als Selbsthilfe-Einrichtung der erste„Miethbewohnerverein“.
    - Wohnungselend und weitgehende Rechtlosigkeit der Mieter waren kennzeichnend für diese Zeit.
  • 1900: Das am 1. Januar in Kraft tretende Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ändert nichts daran: Die sogenannte „Vertragsfreiheit“, von der einseitig die Grundbesitzer und Vermieter profitierten, wird gesetzlich festgeschrieben.     
    - Am 20. Oktober gründen 25 Mietervereine in Leipzig den „Bund der Mietervereine“ – der Beginn einer deutschen Mieterbewegung.
    - In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg werden die Mietervereine für kurze Zeit zu einer Massenbewegung.  

Erfolgreich gegen alle Widerstände!

  • 1923: Die erfolgreiche politische Arbeit der Mietervereine wird gekrönt durch das Mieterschutzgesetz, das zum ersten Mal das Wohnrecht des Mieters als schützenswert anerkennt und damit Rechtsgeschichte schreibt.
    - Diese für die damalige Zeit geradezu revolutionären Gedanken bestimmen fortan die Diskussion um das Mietrecht.
    - Die Zeit des Nationalsozialismus ist auch für die Mietervereine geprägt von politischer Anpassung.
  • 1946: In der Britischen Besatzungszone wird der Bund Westdeutscher Mieter gegründet.
  • 1947: In der amerikanischen Besatzungszone wird der Bund Westdeutscher Mieterverbände gegründet.
  • 1951: Zusammenschuss beider Verbände zum Deutschen Mieterbund (Sitz: Köln).    
  • 1960: Gegen den vehementen Widerstand des Mieterbundes wird im Deutschen Bundestag des sogenannten „Lücke-Plan“ verabschiedet. Die Gültigkeit des Mieterschutzgesetzes und der gesetzlichen Mietpreisbindung, zumindest für den Altbaubestand, ging damit verloren. Die faktische Rechtlosigkeit der Mieter führte in den 60er Jahren zu stark steigenden Mietkosten und einer wahren Kündigungswelle.

Nun erst recht!

  • Doch genau diese Entwicklung machte den Deutschen Mieterbund als politische Interessenvertretung notwendiger, seine Arbeit bedeutungsvoller und erfolgreicher, insbesondere durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Presseinformationen, Dokumentationen  und Protestkundgebungen.

Recht wird Recht !

  • 1971: Verabschiedung des Wohnraumkündigungsgesetzes, dessen Kernstück „Gesetzlicher Kündigungsschutz“ eine grundlose Kündigung durch den Vermieter, insbesondere die Erzwingung einer Mieterhöhung mit dem Druckmittel der Änderungskündigung, ausschließt.
  • 1975: Am 1. Januar tritt das „Zweite Wohnraumkündigungsgesetz" in Kraft. Der gesetzliche Kündigungsschutz wird Dauerrecht.       
  • 1990: Durch den Zusammenschluss mit dem Mieterbund der DDR im Oktober ist der Deutsche Mieterbund e.V. wieder gesamtdeutsch.
  • Wesentliche Aufgaben sind seitdem die Überführung des DDR-   Wohnungswesens in die Soziale Marktwirtschaft durch schrittweise und sozial verträgliche Angleichung der rechtlichen und wirtschaftlichen Wohnbedingungen und der Wiederaufbau der Mieterbewegung in Ostdeutschland.
  • 2001: Der Deutsche Mieterbund e.V. verlegt seinen Sitz nach Berlin.