Beleidigung durch SMS – Fristlose Kündigung

Die Versendung von Schimpfwörtern und Beleidigungen per SMS an den Vermieter stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten und er kann fristlos kündigen. Die Zuordnung der SMS zu dem Mieter muss dabei klar sein, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin 63 S 410/04).

Zum Sachverhalt: Ein Vermieter erhielt eine ihn beleidigende SMS, die von den Schimpfwörtern wie „dumme Kuh“ und „Arschloch“ wimmelte. Da die Rufnummer des Absenders nicht unterdrückt war, konnte sie dem Mieter zugeordnet werden. Zudem bestätigte das zuständige Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit einer Übermittlung von eingegangenen SMS in der fraglichen Zeit. Der Vermieter kündigte dem Mieter fristlos.

Der Mieter bestritt im Prozess, die SMS abgesandt zu haben. Erfolglos. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die SMS dem Mieter zuzurechnen sei. Die bloße theoretische Möglichkeit, dass Dritte das Telefon gegen den Willen des Mieters und ohne sein Wissen missbraucht haben könnten, könne außer Betracht bleiben. Es lägen keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor. Insbesondere der inhaltliche Bezug zum Mietverhältnis indiziere Kenntnisse des Anrufers, die Dritten nicht ohne weiteres zugänglich seien.

Ihr

DMB Hannover e.V.