Unterkunftskosten bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

DGB und Deutscher Mieterbund informieren

Mit einem gemeinsamen Merkblatt wenden sich der Deutsche Mieterbund in Hannover und der DGB Niedersachsen-Mitte an Arbeitslosengeld II-Bezieher in Stadt und Region Hannover. Die beiden Organisationen informieren darin unter anderem über Mietobergrenzen, über den Umgang mit Betriebs- und Heizkosten und die Abrechnung für Warmwasser.

"Leider bekommen zahlreiche unserer Kolleginnen und Kollegen ALG II und dabei existieren viele Fragen zum Thema Wohnraum", so Sebastian Wertmüller vom DGB. Man führe auch den ein oder anderen Rechtsstreit mit den Job-Centern der Region Hannover. Um falschen Erwartungen bei den Arbeitslosen vorzubeugen, will man sie fachkundig informieren.
Bernd Stöver, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Hannover ergänzt: "Gerade bei den Mietobergrenzen, aber auch bei der Kostenübernahme für Reparaturen und Heizkosten gibt es häufig unterschiedliche Ansichten bei den Job-Centern und den betroffenen Mietern." Hier will man eine kleine Hilfestellung liefern, die bei Bedarf aktualisiert werden kann.

DMB und DGB weisen insbesondere drauf hin, dass neue Mietverträge und Umzugskosten mit den Job-Centern abgestimmt werden müssen, damit die Leistungen bruchlos weiter fließen können.

Bernd Stöver und Sebastian Wertmüller betonen, dass sie auch zukünftig im Interesse der Mieter und Arbeitslosen eng kooperieren werden.

Das Merkblatt liegt beim DGB und beim DMB kostenlos aus,und ist auch im Internet zu finden: www.hannover.dgb.de, www.dmb-hannover.de. Sowohl die Gewerkschaften im DGB wie auch der Mieterbund bieten für Ihre jeweiligen Mitglieder Beratung in Fragen der Unterkunftskosten an.