Tipp des DMB Hannover e. V. : Betriebskostenabrechnung

Mieter müssen nach Darstellung des DMB Hannover e.V. spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ihre Heizkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung erhalten haben.

Liegt beispielsweise die Abrechnung für das Kalenderjahr 2015 nicht spätestens Silvester 2016 mittags im Mieterbriefkasten, kann der Vermieter keine Forderungen aus dieser Abrechnung mehr ableiten. Verspätet ist die Abrechnung auch dann, wenn sie erst am späten Nachmittag oder Abend des 31. Dezember in den Mieterbriefkasten geworfen wird. Mit einer derart späten Zustellung muss niemand rechnen. Hat der Vermieter die Abrechnung per Einschreiben mit Rückschein an den Mieter geschickt und ist der Mieter am 30. oder 31. Dezember nicht zu Hause und kann das Einschreiben nicht annehmen, gilt die Abrechnung ebenfalls als verspätet.

Dagegen muss der Vermieter ein evtl. Guthaben auch aus einer verspäteten Betriebskostenabrechnung an den Mieter auszahlen. Selbst wenn der Vermieter den Stichtag 31.12.2016 verpasst hat, bleibt es nach Angaben des DMB Hannover e.V. dabei, dass der Vermieter abrechnen muss. Notfalls kann der Mieter die Abrechnung einklagen.