Rechtsprechung aus dem Verbandsgebiet 1/08

Instandhaltung und Instandsetzung

Ist die Elektroanlage dringend reparaturbedürftig, kann der Vermieter den Mieter auf Duldung der Instandsetzungsarbeiten verklagen.
AG Hannover, Urteil vom 24.07.2007 – 507 C 7883/07 -

Fenster sind keine mitvermietete Anlage (sondern wesentlicher Bestandteil der Mietsache), so dass der Mieter nicht verpflichtet ist, die Kosten der Reparatur des Kippriegels am Fenster gemäß der mietvertraglichen Kleinreparaturklausel zu bezahlen.
AG Hannover, Urteil vom 26.01.2007 – 437 C 15376/06 –

Der Mieter ist berechtigt, die Warmwassertherme im Wege der Ersatzvornahme reparieren zu lassen. Sie gehört nicht zu den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff unterliegen. Deswegen kann der Vermieter auch nicht die Kosten über die Kleinreparaturklausel auf den Mieter abwälzen.
AG Hannover, Urteil vom 28.06.2007 – 528 C 3281/07 -

Ist das Treppenhaus nicht verkehrssicher und besteht Stolpergefahr, kann der Mieter Klage auf Mängelbeseitigung erheben.
AG Hannover, Urteil vom 02.01.2006 – 530 C 9874/04 -

Bewirkt der gleichzeitige Betrieb von zwei Elektrogeräten das Abschalten des Sicherungsschalters, ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht mehr gewährleistet, so dass die Elektroanlage instand zu setzen ist.

Gibt es im Bereich des Schornsteins deutliche Wandfeuchte, ist dieser Mangel vom Vermieter zu beheben. Gesprungene Fliesen sind durch mangelfreie zu ersetzen. Befindet sich der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug, hat der Mieter Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe der notwendigen Kosten.
AG Hannover, Urteil vom 03.11.2005 – 514 C 12603/04 –

Verweigert der Vermieter die Beseitigung von Mängeln, kann der Mieter Aufwendungsersatz gemäß § 536 a BGB fordern und einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung einklagen.
AG Hannover, Urteil vom 30.08.2006 – 552 C 1192/06 –

Beauftragt der Mieter einen Tischlermeister mit der Besichtigung eines Fenstermangels, muss er die dafür entstehenden Kosten selbst tragen, wenn er den Vermieter bezüglich der Mangelbeseitigung nicht in Verzug gesetzt hat.
AG Hannover, Urteil vom 18.11.2004 – 507 C 1213/04 –

Ist die Heizungstherme unzureichend dimensioniert und auch  nicht nachrüstbar, besteht die Verpflichtung des Vermieters zum Einbau einer funktionstüchtigen Heizungsanlage.
Dem Mieter steht kein Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn die von ihm selbst beauftragte Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist.
AG Osnabrück, Urteil vom 18.03.2004 – 6 C 360/03 (XXX) –

Die Pflicht des Vermieters zur Instandsetzung endet bei der Überschreitung der Opfergrenze. Dafür muss ein krasses Missverhältnis zwischen Reparaturaufwand und Nutzen der Reparatur bestehen. Den ersatzlosen Abriss eines Balkons müssen die Mieter nicht hinnehmen.
AG Hannover, Urteil vom 31.07.2003 – 514 C 6431/03 –

Der Erwerber ist mit Eigentumsübergang Adressat für die Mängelbeseitigungsansprüche des Mieters.
Beschluss vom 05.10.2007 – 415 C 5625/07 –

Ist die Verfliesung des Flurs durch den Mieter nicht gestattet, muss dieser bei Auszug die Fliesen wieder entfernen.
LG Hannover, Urteil vom 20.06.2007 – 12 S 94/06 –

Enthält der Vermieter dem Mieter ein Gutachten über die tatsächliche Schadstoffbelastung der Wohnung vor, obwohl er zu einer sofortigen Unterrichtung des Mieters verpflichtet gewesen wäre, und wird dadurch der Mieter gezwungen, eigene Analysen zu erstellen, kann er die dadurch entstehenden Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.
AG Osnabrück, Urteil vom 02.04.2004 – 44 C 64/02 (XXV) –

Kommt es bei Winddruck auf die Fenster zu einem erhöhten Heizbedarf, können 15 % von den Heizkosten abgezogen werden.
AG Hannover, Urteil vom 13.04.2005 – 516 C 11941/04 –

Ist ein Treppenhaus nicht verkehrssicher und besteht Stolpergefahr, kann der Mieter Klage auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung erheben.
AG Hannover, Urteil vom 02.01.2006 – 530 C 9874/04 –